Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
Die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen der TAE GmbH Technik-Agentur Euskirchen (TAE) kann nur dann erfolgen, wenn
die geforderten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und eine schriftliche Anmeldebestätigung der Gesellschaft vorliegt.
Wenn nicht gesonderte Bedingungen vereinbart werden, gelten die nachstehenden Allgemeinen Teilnahme- und
Zahlungsbedingungen.
1. Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen soll 14 Tage vor Lehrgangsbeginn bei der TAE eingegangen
sein. Mit Bestätigung der Anmeldung durch die TAE wird der Schulungsvertrag wirksam. Hierfür gelten die bei der Anmeldung
gültigen Preislisten bzw. die schriftlich bestätigten Vereinbarungen. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für den Lehrgang ist spätestens 14 Tage nach Aufforderung an die TAE zu zahlen. Soll die Leistung von einem
Dritten (z. B. Betrieb) vollständig oder teilweise erbracht werden, haftet der Teilnehmer als Mitschuldner. Es wird ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, dass eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten durch Dritte an die TAE abgetreten
werden muss, falls die Anmeldungen nicht unmittelbar von dem Betrieb vorgenommen wurden.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die von Dritten nicht oder teilweise nicht übernommenen Kosten der Maßnahme
oder für Prüfstücke, Prüfgebühren o.ä. unmittelbar an die TAE zu zahlen sind. Ratenzahlungen sind auf Antrag möglich. Sie sind
mit der Verwaltung der TAE schriftlich zu vereinbaren.
3. Rücktritt und Kündigung
Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme ist ein Rücktritt von dem Vertrag ohne Angabe von Gründen möglich.
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingang bei der Technik-Agentur. Bereits geleistete Zahlungen werden ohne Abzüge erstattet.
Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung sind 60,- € für den Bearbeitungsaufwand zu zahlen. Ab 14 Tagen vor der Veranstaltung bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstag sind 50% des Veranstaltungspreises fällig.
Ab 8 Tage vor dem Veranstaltungstag ist der volle Veranstaltungspreis zu zahlen. Bereits gezahlte Seminarkosten werden unter Abzug der genannten Pauschalen zurückerstattet.
Teilnehmer, die danach zurücktreten, zu den Veranstaltungen nicht oder
teilweise nicht erscheinen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Gestellung eines geeigneten Vertreters ist möglich.
Schulungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, sind erstmalig mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate kündbar; danach jeweils zum Ende der nächsten sechs Monate.
Das Recht auf fristlose Kündigung aus einem wichtigen Grund wird von den obigen Regelungen nicht berührt. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten kann der Vertrag seitens der Technik-Agentur ebenfalls fristlos gekündigt werden.
Teilnehmern, denen eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) abgelehnt wurde, wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht eingeräumt, ohne dass ihnen hierfür Kosten entstehen. Der Ablehnungsbescheid ist vorzulegen.
4. Absage
Die TAE hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung Lehrveranstaltungen abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits
gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Betrieb/Teilnehmer nicht.
5. Änderungen
Ein Wechsel der Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom
Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.
6. Haftung
Die TAE haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
7. Datenerfassung
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und
Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden.
8. Betriebsordnung
Sofern eine Schulungsmaßnahme in den Räumen des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) durchgeführt wird, ist die
Betriebsordnung des BZE für alle Teilnehmer an der Maßnahme verbindlich. Sie wird den Teilnehmern zu Beginn eines
Lehrgangs erläutert und ausgehändigt.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht betroffen.

